Die Influencer-Falle: Kennzeichnungspflichten bei unbezahlter Unterstützung
Was ist Meinung, was ist politische Kommunikation? Dieses Dossier erklärt die neue EU-Kennzeichnungspflicht für unbezahlte politische Inhalte – verständlich, praxisnah, für Creator:innen, NGOs und Plattformen.

Quellen- und Recherche-Hinweis
Disclaimer zur TTPW-VO
Die Inhalte dieses Beitrags basieren auf der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz politischer Werbung („TTPW-VO“), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 13. März 2024.
Alle Regelungen, Begrifflichkeiten und rechtlichen Bezüge wurden sorgfältig auf Grundlage des Originaltexts (EU-Amtsblatt, L 90/1) ausgewertet und in einen narrativen, praxisbezogenen Kontext übertragen.
Ziel ist es, die Verordnung verständlich, zugänglich und differenziert darzustellen – ohne ihren juristischen Gehalt zu verfälschen.
Die Aufarbeitung erfolgte im Rahmen journalistischer Recherche und öffentlicher Kommentierung, mit dem Ziel, einen Beitrag zur politischen Meinungsbildung, zur Information von Multiplikator:innen sowie zur demokratischen Diskussion zu leisten.
Dabei wurde bewusst auf juristische Fachkommentierung oder verbindliche Auslegung verzichtet. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Rechtsberatung, sondern versteht sich als journalistisch-redaktioneller Beitrag zur öffentlichen Aufklärung und Reflexion.
Zitate aus der Verordnung erfolgen sinngemäß oder wörtlich mit klarer Bezugnahme auf die Artikelstruktur (z. B. Art. 3 Abs. 1 TTPW-VO). Ergänzende Beispiele, Deutungen oder Fallskizzen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und Einordnung.
Stand: Oktober 2025 – volle Anwendbarkeit der Verordnung.
Die TTPW-VO ist in ihrer vollständigen, verbindlichen Fassung abrufbar unter:
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2024:090:TOC
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