Seite 8 – Die digitale Schleuse im analogen Druck
Die Rückseite eines Exposés wird oft unterschätzt. Viele sehen dort nur Impressum, Logo, Kontaktangaben und vielleicht einen QR-Code. In der immoSoR-Norm ist Seite 8 mehr: Sie ist der Anschluss an den digitalen Vermittlungsweg. In Teil 6 unserer Serie zeigen wir, warum das gedruckte Exposé nicht auf Papier endet.
Fassung, Stand und Versionierung
Ein Exposé ist nie zeitlos. Es hat eine Fassung, einen Stand und einen Nachweisweg. Genau das muss auf Seite 8 sichtbar bleiben.
Ein Exposé hat einen Stand.
Das klingt selbstverständlich. In der Praxis wird es oft übersehen.
Eine Fassung entsteht zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie enthält bestimmte Angaben. Sie zeigt einen bestimmten Flächenstand, einen bestimmten Energieausweisstand, bestimmte Nachweise und vielleicht einen bestimmten Preisstand.
Wenn sich etwas ändert, entsteht ein neuer Stand.
Das muss sichtbar bleiben.
Sonst liegen später mehrere Fassungen im Umlauf, ohne dass klar ist, welche Fassung wann gegolten hat.
Typische Bruchstellen:
» Ein Interessent hat eine ältere PDF gespeichert.
» Ein Makler hat eine gedruckte Broschüre übergeben.
» Eine Fläche wurde nachgereicht.
» Der Preis wurde geändert.
» Ein Energieausweis wurde ergänzt.
Ohne Versionierung wird der Weg unruhig.
Seite 8 hilft, diesen Weg zu ordnen.
Sie benennt den Stand der gedruckten Fassung und führt zur digitalen Schleuse, in der Ergänzungen sichtbar werden.
Zum Beispiel:
„Exposé-Fassung 1.2, Stand: 10.06.2026. Ergänzungen und Preisstand über den QR-Code abrufbar.“
Das ist kurz.
Aber wichtig.
Der Leser sieht: Diese Broschüre hat einen Stand. Änderungen werden nicht versteckt. Sie werden geführt.
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