Seite 8 – Die digitale Schleuse im analogen Druck
Die Rückseite eines Exposés wird oft unterschätzt. Viele sehen dort nur Impressum, Logo, Kontaktangaben und vielleicht einen QR-Code. In der immoSoR-Norm ist Seite 8 mehr: Sie ist der Anschluss an den digitalen Vermittlungsweg. In Teil 6 unserer Serie zeigen wir, warum das gedruckte Exposé nicht auf Papier endet.
Das Preisproblem und die Versionsfalle
Der Verkaufspreis ist wichtig. Aber er bleibt beweglich. Genau deshalb darf er den gedruckten Exposé-Körper nicht unnötig festlegen.
Der Verkaufspreis ist eine empfindliche Angabe.
Er ist wichtig. Interessenten fragen danach. Eigentümer achten darauf. Makler arbeiten damit.
Gleichzeitig kann sich ein Preis ändern.
Vielleicht wird die Vermarktung angepasst. Vielleicht liegt ein neuer Bewertungsstand vor. Vielleicht wird nach einigen Wochen ein anderer Preisstand festgelegt. Vielleicht entsteht ein separates Preisblatt für bestimmte Gesprächssituationen.
Wenn der Preis fest in den 8-Seiten-Körper eingedruckt wurde, entsteht ein Problem.
Dann wird es unruhig:
» Die Broschüre ist bei einer Änderung nicht mehr auf dem geführten Stand.
» Oder sie muss neu gedruckt werden.
» Oder alte Fassungen bleiben im Umlauf.
» Oder ein Interessent sieht einen Preis, der nicht mehr gilt.
Das ist die Versionsfalle.
Sie entsteht, wenn eine bewegliche Angabe zu fest gesetzt wird.
Deshalb gehört der Verkaufspreis nicht zwingend dauerhaft in den gedruckten Kern des Exposés.
Er kann über die digitale Schleuse geführt werden. Oder er wird als separates Preis-Einblatt beigelegt.
Der gedruckte 8-Seiten-Körper bleibt stabil.
Der Preisstand bleibt beweglich.
Das spart nicht nur Neudrucke. Es schafft vor allem Klarheit darüber, welcher Preis zu welchem Stand galt.
Inhaltsverzeichnis Seite 8 – Die digitale Schleuse im analogen Druck
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