Seite 8 – Die digitale Schleuse im analogen Druck
Die Rückseite eines Exposés wird oft unterschätzt. Viele sehen dort nur Impressum, Logo, Kontaktangaben und vielleicht einen QR-Code. In der immoSoR-Norm ist Seite 8 mehr: Sie ist der Anschluss an den digitalen Vermittlungsweg. In Teil 6 unserer Serie zeigen wir, warum das gedruckte Exposé nicht auf Papier endet.
Der QR-Code muss objektbezogen sein
Ein QR-Code auf Seite 8 darf nicht allgemein bleiben. Er muss genau zu diesem Objekt, zu dieser Fassung und zu diesem Stand führen.
Ein QR-Code auf Seite 8 darf nicht allgemein bleiben.
Wer den Code scannt, soll nicht erst suchen müssen, zu welchem Haus, welcher Wohnung oder welchem Grundstück er gehört.
Der digitale Bereich muss eindeutig mit dem Objekt verbunden sein.
Ein allgemeiner Link auf die Startseite des Maklers reicht nicht.
Auch ein Link auf eine unsortierte Dateiablage reicht nicht.
Der QR-Code gehört zu genau diesem Exposé.
Zu genau diesem Objekt.
Zu genau dieser Fassung.
Nicht so:
QR-Code zur allgemeinen Webseite des Maklers.
Sondern so:
QR-Code zur objektbezogenen digitalen Schleuse mit Fassung, Preisstand, Widerrufsunterlagen und dokumentiertem Zustellweg.
So wird aus einem Code ein Nachweisanker.
Der Leser gelangt nicht irgendwohin.
Er gelangt an die richtige Stelle.
Inhaltsverzeichnis Seite 8 – Die digitale Schleuse im analogen Druck
Was ist Ihre Reaktion?
Gefällt mir
0
Gefällt mir nicht
0
Liebe
0
Lustig
0
Wütend
0
Traurig
0
Wow
0

