Seite 8 – Die digitale Schleuse im analogen Druck
Die Rückseite eines Exposés wird oft unterschätzt. Viele sehen dort nur Impressum, Logo, Kontaktangaben und vielleicht einen QR-Code. In der immoSoR-Norm ist Seite 8 mehr: Sie ist der Anschluss an den digitalen Vermittlungsweg. In Teil 6 unserer Serie zeigen wir, warum das gedruckte Exposé nicht auf Papier endet.
Das Preis-Einlegung als saubere Lösung
Ein separates Preis-Einleger hält den Preis sichtbar. Aber es bindet ihn nicht unnötig fest in die gedruckte Hauptfassung ein.
Ein separates Preis-Einleger ist eine einfache und saubere Lösung.
Es nimmt die preissensible Angabe aus dem festen Broschürenkörper heraus. Der Leser bekommt den Preis trotzdem klar. Aber der Preis ist nicht untrennbar mit der gedruckten Hauptfassung verbunden.
Ein gutes Preis-Einblatt enthält:
» Objektbezeichnung
» Kaufpreis
» Datum
» Hinweis auf die zugehörige Exposé-Fassung
» Ansprechpartner
» QR-Code oder Verweis zur digitalen Schleuse
Wichtig ist: Der Einleger darf nicht wie ein loses Stück Papier wirken.
Es muss zum Objekt gehören.
Es muss einen Stand haben.
Es muss der Fassung zugeordnet sein.
Nicht so:
„Kaufpreis: 495.000 Euro.“
Ohne Datum. Ohne Objektbezug. Ohne Fassung.
Sondern so:
„Kaufpreis: 495.000 Euro. Stand: 10.06.2026. Zugeordnet zur Exposé-Fassung Objektstraße 12, Fassung 1.2. Geltender Stand über den QR-Code auf Seite 8 abrufbar.“
Die zweite Fassung zeigt nicht nur den Preis.
Sie zeigt den Stand.
Und genau darauf kommt es an.
Inhaltsverzeichnis Seite 8 – Die digitale Schleuse im analogen Druck
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