Seite 8 – Die digitale Schleuse im analogen Druck

Die Rückseite eines Exposés wird oft unterschätzt. Viele sehen dort nur Impressum, Logo, Kontaktangaben und vielleicht einen QR-Code. In der immoSoR-Norm ist Seite 8 mehr: Sie ist der Anschluss an den digitalen Vermittlungsweg. In Teil 6 unserer Serie zeigen wir, warum das gedruckte Exposé nicht auf Papier endet.

Jun 18, 2026 - 20:27
Jun 18, 2026 - 20:43
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Quellenstand und Objektakte

Quellenstand und Objektakte

Seite 8 kann zeigen, welchen Quellenstand die Exposé-Fassung trägt. Nicht als Aktenverzeichnis. Sondern als Hinweis auf Stand, Zuordnung und offene Punkte.

Seite 8 kann auch zeigen, welchen Quellenstand die Exposé-Fassung trägt.

Das bedeutet nicht, dass alle Unterlagen vollständig auf der Rückseite abgedruckt werden. Seite 8 ist kein Aktenverzeichnis.

Aber sie kann sichtbar machen, dass die gesetzten Angaben aus einer geführten Objektakte stammen.

Ein kurzer Hinweis reicht oft aus:

„Die gesetzten Objektangaben beruhen auf dem zum Fassungsstand vorliegenden Akten- und Nachweisstand. Offene oder nachzureichende Unterlagen werden in der digitalen Schleuse geführt.“

Dieser Satz verspricht nicht zu viel.

Er sagt nicht:

» Alles ist endgültig.
» Alles ist rechtlich geprüft.
» Jede Angabe ist unangreifbar.

Er sagt nur:

» Es gibt einen Stand.
» Es gibt eine Zuordnung.
» Offene Punkte werden nicht verdeckt.

Das ist die richtige Sprache für Seite 8.

Nicht größer als die Unterlagen.
Nicht kleiner als die Werkstattarbeit.


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