Seite 8 – Die digitale Schleuse im analogen Druck
Die Rückseite eines Exposés wird oft unterschätzt. Viele sehen dort nur Impressum, Logo, Kontaktangaben und vielleicht einen QR-Code. In der immoSoR-Norm ist Seite 8 mehr: Sie ist der Anschluss an den digitalen Vermittlungsweg. In Teil 6 unserer Serie zeigen wir, warum das gedruckte Exposé nicht auf Papier endet.
Rechtliche Hinweise ohne Textwüste
Seite 8 trägt rechtliche Hinweise. Aber sie darf nicht wie ein gedrängter Pflichtblock wirken. Entscheidend ist eine klare, lesbare Ordnung.
Seite 8 trägt auch rechtliche Hinweise.
Aber sie darf nicht zur Textwüste werden.
Impressum, Haftungsausschluss, Widerrufshinweise oder weitere rechtliche Bausteine müssen sauber gesetzt werden. Sie dürfen nicht auf das Cover. Sie dürfen nicht die Bildfolge stören. Aber sie dürfen auch nicht so gedrängt erscheinen, dass sie kaum lesbar sind.
Die Rückseite braucht deshalb eine klare Informationsarchitektur.
Ein mögliches Schema:
» Oben stehen Kontakt und Impressum.
» In der Mitte stehen QR-Code und Hinweis zur digitalen Schleuse.
» Unten oder seitlich stehen rechtliche Hinweise.
» Klar sichtbar stehen Fassung und Stand.
Dieses Schema ist kein starres Gesetz.
Entscheidend ist die Lesbarkeit.
Der Leser muss verstehen:
» Was muss ich lesen?
» Was muss ich scannen?
» Was gehört zu dieser Fassung?
» Wo finde ich den geführten Stand?
Rechtliche Hinweise sollen nicht versteckt werden.
Sie sollen lesbar geführt werden.
Inhaltsverzeichnis Seite 8 – Die digitale Schleuse im analogen Druck
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